Bescheid

Bescheid
1bescheiden:
Das zu scheiden »trennen« gebildete Präfixverb (mhd. bescheiden) entwickelte in der mittelalterlichen Rechtssprache die Bedeutungen »zuteilen« und »Bescheid geben«. Zur ersten gehört die Wendung »mein bescheidener Anteil«, die heute als »geringer Anteil« verstanden wird. Die zweite lebt noch in der Kanzleisprache (z. B. »jemanden abschlägig bescheiden«), sie meint eigtl. die Mitteilung eines richterlichen Entscheids; daran schließt sich die Verwendung im Sinne von »belehren, unterweisen« an. Das reflexive »sich bescheiden« »zufrieden sein, sich zufrieden geben, sich begnügen« bedeutete ursprünglich »sich vom Richter bescheiden lassen«. Das ehemalige starke Part. 2bescheiden entwickelte sich in der Bedeutung entsprechend dem Verb: Ursprünglich bedeutete es »‹vom Richter› bestimmt, zugeteilt, festgesetzt«, dann wurde es von Personen gebraucht, die sich bescheiden ließen, sich zu bescheiden wussten und deshalb als »einsichtsvoll, erfahren, verständig, klug« galten.
Heute wird es im Sinne von »genügsam, einfach, anspruchslos« verwendet. Dazu Bescheidenheit, das im Mhd. noch »Verstand, Verständigkeit« war. Eine Rückbildung zu 1bescheiden ist Bescheid (mhd. bescheit, bescheide »Bestimmung, Bedingung«), heute fast nur in »Bescheid geben, wissen« und in »Bescheid tun« gebräuchlich.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Bescheid — Bescheid …   Wikipédia en Français

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  • Bescheid — (Decisum), die früher übliche Bezeichnung für die gerichtliche Entscheidung, namentlich für das Enderkenntnis in streitigen Rechtssachen; heute insbes. von Straffestsetzungen der Verwaltungsbehörden (s. Strafbescheid), dann auch von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Bescheid — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale …   Deutsch Wikipedia

  • Bescheid — Mitteilung; Schreiben * * * Be|scheid [bə ʃai̮t], der; [e]s: [amtliche, verbindliche] Auskunft bestimmten Inhalts über jmdn., etwas: Bescheid [über etwas] erwarten, geben, hinterlassen; haben Sie schon einen Bescheid bekommen? Syn.: ↑ Info (ugs.) …   Universal-Lexikon

  • Bescheid — 1. Kein Bescheid ist auch Bescheid. 2. Vöerhear Bescheid giet1 hinneroa kein Kreit2. (Büren.) – Für Lippe: Curtze, 348, 422. 1) Gibt. 2) Zank, Streit; kreiten, kriten, kriyten = kreischen, schreien, auch zanken, streiten; hochdeutsch: kreischen,… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Bescheid — Be·scheid der; (e)s, e; 1 nur Sg, ohne Artikel; eine erwartete Information über etwas <jemandem (über etwas (Akk)) Bescheid geben, sagen; (über etwas (Akk)) Bescheid bekommen, erhalten>: Sag mir bitte Bescheid, ob du zu meiner Party kommen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Bescheid — der Bescheid, e (Mittelstufe) Information über jmdn. oder etw., Auskunft Beispiele: Sag mir Bescheid, wenn du fertig bist. Sie weiß über dieses Thema gut Bescheid. der Bescheid, e (Oberstufe) Entscheidung einer Behörde über den gestellten Antrag… …   Extremes Deutsch

  • Bescheid — Infobox Ort in Deutschland Art = Ortsgemeinde Name = Bescheid Wappen = W Bescheid.jpg lat deg = 49 | lat min = 45 | lat sec = 8 lon deg = 6 | lon min = 53 | lon sec = 27 Lageplan = Bundesland = Rheinland Pfalz Landkreis = Trier Saarburg… …   Wikipedia

  • Bescheid — Jemandem (gehörig) Bescheid sagen oder stoßen: ihn zurechtweisen, ihm nachdrücklich erklären, was ihm zukommt oder zusteht, 1819 bei Julius v. Voss für Berlin bezeugt.{{ppd}}    Bescheid tun: Anweisung geben, Rede stehen, wird auch bildlich von… …   Das Wörterbuch der Idiome

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